Pfalzgasse

Fragen und Antworten

Noch Fragen? Hier finden Sie sicherlich die ein oder andere Antwort. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Sie uns gerne unter energiegemeinschaft@power-solution.eu kontaktieren.

Was ist eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)?

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung. Durch eine GEA können z.B. Bewohner von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen, dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt.

Was ist die GEA Pfalzgasse?

Die GEA Pfalzgasse ist eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) für die Bewohner der Pfalzgasse 7/1 du Pfalzgasse 7/2. Der erzeugte Strom der am Dach installierten PV-Anlage kann über die GEA von den Bewohner kostengünstig genutzt werden.

Wie funktioniert die GEA?

Die GEA sorgt dafür, dass der erzeugte Strom der am Dach installierten Photovoltaikanlage von den Mitgliedern direkt genutzt werden kann. Dieser Anteil wird direkt auf der Stromrechnung berücksichtigt. Benötigen Sie mehr Strom als gerade produziert wird, wird dieser wie gewohnt von Ihrem Stromlieferanten geliefert.

Welche Vorteile bietet die GEA?

Die GEA bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile:

  • Kosteneinsparung: Bei der Nutzung des lokal erzeugten Stroms entfallen die Netzkosten und Steuern, welche beim Strombezug aus dem Netz anfallen.
  • Nachhaltigkeit: So kann jeder Bewohner der Pfalzgasse erneuerbare Energie direkt nutzen.
  • Unabhängigkeit: Stabile Strompreis aus der GEA Pfalzgasse machen weniger abhängig von steigenden Strompreisen und Energieimporten.
Wer kann bei einer GEA mitmachen?

Alle, die im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück wohnen.

Bei der GEA Pfalzgasse sind das Bewohner der Pfalzgasse 7/1 und der Pfalzgasse 7/2.

Muss ich dafür meine Stromanbieterin/meinen Stromanbieter wechseln?

Nein, man kann weiterhin beim bestehenden Energielieferanten bleiben. Der Strom aus der GEA wird zusätzlich zum bestehenden Vertrag geliefert.

Wie groß ist mein Anteil an der GEA?

Der Strom wird immer optimal zwischen den Bewohnern aufgeteilt, je nach aktuellem Verbrauch.

Was passiert, wenn nicht genug Strom erzeugt wird?

Kein Problem – in diesem Fall wird der restliche Strombedarf automatisch wie gewohnt vom Lieferanten aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Es gibt somit zu jeder Zeit Strom – unabhängig von Sonne oder Wetter.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Es gibt keine feste Mindestvertragslaufzeit. Man kann die Teilnahme jederzeit über das Smart-Meter-Portal beenden – die Umstellung wird in der Regel innerhalb eines Tages wirksam.

Wir freuen uns über eine kurze Info dazu, zum Beispiel per E-Mail, damit wir Deine Abmeldung nachvollziehen können.

Entstehen für mich zusätzliche Kosten?

Alle Kosten sind auf dem Preisblatt angeführt. Weitere Kosten entstehen nicht.

Was passiert bei einem Blackout?

Im Falle eines Blackouts ist auch unsere PV-Anlage betroffen – sie schaltet sich aus Sicherheitsgründen automatisch ab und kann keine Energie bereitstellen. Sobald das öffentliche Netz wieder stabil ist, nimmt sie den Betrieb wieder auf.

Fragen zur Mitgliedschaft

Wie kann ich mitmachen?

Um Mitglied zu werden füllen Sie das Beitrittsformular aus. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den weiteren Anmeldeprozess.

Was benötige ich um beizutreten?

Zur Anmeldung benötigst du deine Zählpunktnummer.  Die Zählpunktnummer ist auf Ihrer jährlichen Stromrechnung zu finden und beginnt normalerweise mit „AT00100“.

Auf der Webseite der e-control ist eine Musterrechnung mit Erläuterungen zu finden.

Muss ich einen Smart-Meter besitzen um mitzumachen?

Ja, Sie benötigen einen Smart-Meter mit Opt-In-Variante. Opt-In bedeutet, dass Sie das Auslesen der 15min-Verbrauchswerte erlauben. Im Smart-Meter Portal ist es möglich die Opt-In-Variante auszuwählen. Falls Sie noch keinen Smart-Meter besitzen, können Sie sich gerne an uns wenden und wir beantragen ihn für Sie.

Wieso will die GEA meine Zählpunktnummer wissen?

Der Zählpunkt ist eine 33-stellige Zahl, welche in Österreich mit AT beginnt und die Ihren Stromanschluss eindeutig beschreibt. Die GEA benötigt den Zählpunkt der Mitglieder für die Anmeldung beim Netzbetreiber und für den Betrieb.

Fragen zu meiner Rechnung

Wann erhalte ich die Rechnung?

Der Strombezug bzw. die -produktion wird quartalsweise im Nachhinein abgerechnet, nachdem der Netzbetreiber die benötigten Daten vollständig übermittelt hat.

Die Rechnung wird im PDF-Format in Ihrem Kundenportal hochgeladen und Sie werden per Email darüber informiert.

Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Der offene Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Abrechnung habe?

Sie können jederzeit das Kontaktformular auf unserer Website nutzen oder uns per Mail kontaktieren unter energiegemeinschaft@power-solution.eu

Welche Möglichkeiten zur Bezahlung der Rechnungen gibt es?

Das SEPA-Lastschriftenverfahren. Es ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GEA und wird im Zuge der Anmeldung erteilt.

Organisatorische Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Gerne können Sie unser Kontaktformular auf der Website nutzen. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail unter energiegemeinschaft@power-solution.eu 

Was passiert, wenn ich den Wohnort wechsle?

Da die GEA nur die Gebäude versorgt, wird bei einem Wohnort Wechsel, die Mitgliedschaft gekündigt.

Kann ich 100% meines Verbrauches durch die GEA decken?

Nein. Da derzeit nur Photovoltaik-Anlagen Strom für die GEA produzieren, ist nur tagsüber bzw. bei Sonnenschein eigner Strom verfügbar. Daher können Sie nur einen Teil Ihres Verbrauchs decken, während der restliche Strom wie gewohnt von Ihrem Energielieferanten bezogen wird.

Woher beziehe ich dann den Teil meines Verbrauches, den die GEA nicht decken kann?

Der Strombedarf, welcher nicht von der GEA beliefert werden kann, wird wie gewohnt von Ihrem Energielieferanten aus dem öffentlichen Netz gedeckt.

Soll ich nun den Liefervertrag bei meinem Energieversorger kündigen?

Nein. Für den Beitritt ist ein aufrechter Energieliefervertrag notwendig, damit Sie den verbrauchten Strom, welcher nicht über die GEA gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energielieferanten erhalten.

 

Fragen zu meinem Smart-Meter

Wieso benötige ich einen Smart-Meter?

In einer Energiegemeinschaft wird der Verbrauch bzw. die Produktion in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Dies kann nur mittels Smart-Meter geschehen und daher ist er verpflichtend.

Muss die Opt-In-Variante aktiviert sein?

Ja. Nur so kann in 15-Minuten-Schritten Ihr Verbrauch abgerechnet werden, was eine Voraussetzung für die Teilnahme ist. In unserer Smart-Meter-Anleitung finden Sie, wie Sie die Opt-In-Funktion aktivieren können.

Wer ist mein Netzbetreiber

Netzbetreiber der GEA Pfalzgasse ist die Wiener Netze GmbH.

Hier kommen Sie direkt zum Smart Meter Portal der Wiener Netze.